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PLANUNG
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Baukostenermittlung
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Der Architekt ist zur Berechnung der Baukosten (Baukostenermittlung) verpflichtet. Die Berechnungen erfolgen in den Stufen Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung. Reicht für die erste Kalkulation noch ein grober Richtwert für den Baupreis (z.B. pro m3 umbauter Raum oder Fläche) so sind mit Fortschritt der Planung die Richtwerte der Baupreise immer genauer zu kalkulieren. Der BKI oder WEKA stellen dafür teure Software zur Verfügung. Mit dem nebenstehenden Baukostenrechner können Sie selbst eine ersten Überschlag erstellen.
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Architektenhonorar nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Der Architekt muss für die Ermittlung seines Anspruches auf Honorar „anrechenbare Kosten“, Honorarsatz, Honorarzone, Honorartafel und sog. Leistungsphasen (Architektenleistungen) berücksichtigen. Das gilt auch für den Ingenieur, Gutachter (Sachverständige) Statiker (Tragwerksplaner) Haustechniker u.a. für die es eigene Honorartafeln und Leistungsphase n gibt. Die Rechtsprechung zur HOAI (wie auch zur VOB) wird in umfassenden Kommentaren erläutert, die neben dem Volltext zu jedem einzelnen Text einen Kommentar enthalten. Honorarrechner
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Architektenhaus
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Wer individuell bauen und wohnen möchte, sollte einen Architekten beauftragen und sein zukünftiges Heim auf dem Computer weit vor Baubeginn virtuell durchwandern. Das Architektenhaus wird entsprechend Ihren individuellen Wünschen im Rahmen der Bebaubarkeit des Grundstücks geplant und errichtet. Gegenüber der Grundstücksbebauung mit einem Haus von der “Stange” erreichen Sie eine optimale Nutzung sowohl der Wohnfläche als auch der Aussenfläche. Teilen Sie dazu dem Architekten Ihre Wünsche zu Gebäudeform, Gestaltung, Grundriss und Ausstattung mit. Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernimmt der Architekt die technische, wirtschaftliche und künstlerische Planung. Er kann für Sie auch die Bauausführung überwachen.
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Fertighaus
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Wer sich beim Neubau für ein Fertighaus von der ”Stange” entscheidet, wird sich in Musterhausausstellungen die in Frage kommende Haustypen vorher ansehen. Ein Fertighaus (Holzrahmenbauweise) bietet den Vorteil einer kurzen Bauzeit und wird in der Regel zu einem Festpreis errichtet. Der Hersteller übernimmt ggf. auch zusätzliche Leistungen, z.B. Unterkellerung. Achten Sie auf den im Fertighausvertrag vereinbarten Leistungsumfang! Er muss in allen Details genau vorher festgelegt werden. Die Gewährleistung erfolgt nachVOB oder BGB.
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Massivhaus
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Auch ein schlüsselfertiges Massivhaus ist in Hausform und Grundrissen typisiert und daher oft preiswerter als ein konventionell erstelltes Haus. Es kann sich dabei um ein bereits fertig gestelltes oder um ein vom Bauträger oder Generalunternehmer noch zu erstellendes Haus handeln. Die schlüsselfertige Herstellung bedeutet, dass das Haus bezugsfertig (ohne Tapezier- und Teppichböden) an den Käufer oder Bauherren übergeben wird
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Und nicht zu vergessen
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Beim Planen und Bauen treten Sie mit vielen Personen und Firmen in Kontakt. Achten Sie auf eine gute Zusammenarbeit und optimale Koordinierung aller am Bau Beteiligten
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GEBRAUCHTE IMMOBILIE
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Sollten Sie eine gebrauchte Immobilie erwerben, holen Sie sich vorher Rat beim Fachmann über die Möglichkeiten durch Umbau, Sanierung und Modernisierung Wie auch immer das Familienbudget bemessen ist, in der Planungsphase werden die wichtigsten Weichen gestellt. Checken Sie Ihre Entscheidungen auf Wohngesundheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz, -Schall-, Brand- und Wärmeschutz durch. Bedenken Sie ggf.die Bedürfnisse behinderter, kleinwüchsiger oder älterer Menschen. Wer heute bauen , modernisieren oder sanieren will, dem bieten sich unendlich viele Möglichkeiten. Jede Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen und sollte sorgfältig bedacht werden
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PARTNER WERDEN
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